Auszüge aus dem Artikel der TAZ vom 6.6.2015:

„Es gibt Hinweise, dass die Erteilung der Baugenehmigung durch das Bezirksamt in diesem Mai rechtswidrig war – das im Oktober 2014 beantragte Bürgerbegehren habe eine „Sperrwirkung“ gehabt. ‚Die Rechtslage ist ungeklärt‘, sagt Ini-Sprecher Hauke Sann. Daher wird Pro Wohnen Ottensen gegen die Baugenehmigung vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Nach taz-Informationen hat es im aktuellen Bauantrag „Befreiungen und Abweichungen“ gegeben – was das Bezirksamt offiziell bestreitet. ‚Die Klage wird erfolgreich sein‘, prognostiziert der Altonaer Bezirksabgeordnete der Linken, Robert Jarowoy, nennt aber keine Details.“

> Zum kompletten TAZ-Artikel vom 6.6.2015

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Die Initiative hofft nicht. Die Initiative klagt.
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