Fragen der Bürgerinitiative „Pro Wohnen Ottensen“ an die Bezirksversammlung Altona in der Öffentlichen Fragestunde am 28. April 2016 zum Tagesordnungspunkt 6.9 / „Zeise 2“ – Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE
In den Antworten zur Großen Anfrage „Zeise 2“ (siehe Drucksache 20-2286) trifft das Bezirksamt bemerkenswerte Aussagen. Dazu unsere Fragen:
1. Das Bezirksamt Altona bejaht (zu Fragen 2-4), dass es die Bauherren während der Sperrfrist des Bürgerbegehrens „Platz zum Wohnen“ beraten und unterstützt hat, damit diese einen Bauantrag stellen können. Obwohl das Gesetz verbietet, dass Entscheidungen – dies schließt nach menschlichem Ermessen deren sorgfältige Vorbereitung ein – gegen ein laufendes Bürgebegehren getroffen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Halten Sie dieses Vorgehen des Bezirksamtes für gesetzeskonform? Und wie bewerten Sie politisch – in einer Frage von großer öffentlicher Brisanz im Bezirk Altona – die einseitige Parteinahme des Bezirksamtes für die Belange der Bauherren und gegen das Anliegen der Bürgerinitiative?
2. Das Bezirksamt räumt ein (zu Frage 5), dass die im Mai 2015 genehmigten Baupläne für „Zeise 2“ die laut Bebauungplan maximal erlaubte Geschossfläche überschritten. Praktisch ging es um ‚übersehene‘ Flächen in der Größe 34 Meter mal 3,70 Meter auf zwei Geschossen. Nach den Maßstäben des Bezirksamtes war die Baugenehmigung daher rechtswidrig. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund, dass die Baugenehmigung im Mai 2015 trotzdem erteilt wurde? Und wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Bezirksversammlung bei dieser Baugenehmigung bewusst nicht einbezogen wurde? Und schließlich: Wie bewerten sie vor diesem Hintergrund die Behauptung von Bezirksamtsleiterin Dr. Liane Melzer im Interview mit der Hamburger Morgenpost vom 16.5.2015 zur „Zeise 2“-Baugenehmigung: „Es ist sehr, sehr gründlich geprüft worden“?
3. Zur Grobabstimmung (Fragen 7-9): Nach dem mit überwältigender Mehrheit gewonnenen Bürgerentscheid „Platz zum Wohnen!“ fand am 16.10.2015 zur Änderung des Bebauungsplans für das „Zeise 2“-Gelände ein Gespräch zur Grobabstimmung mit den Senatsbehörden statt, bei dem kein Einvernehmen zustande kam. In der Fachanweisung Bauleitplanung wird in diesem Fall gefordert: „Das Bezirksamt klärt (…) das weitere Vorgehen zur Ausräumung verbliebener Konflikte.“ Tatsächlich sind keinerlei Anstrengungen seitens des Bezirksamtes zur Umsetzung des Bürgerentscheids bekannt, die Anwort auf Frage 8 bestätigt dies. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Wie bewerten Sie die Leistung und den Willen des Bezirksamtes Altona, dem gewonnenen Bürgerentscheid „Platz zum Wohnen!“ zu seinem Recht zu verhelfen?
Hamburg, den 27. April 2016
Für die Fragesteller:
Matthias Müller-Hennig