Worum geht es?

Seit Jahren gibt es konkrete Planungen zur Bebauung des Zeise-Parkplatzes („Zeise II“) in der Friedensallee. Bislang war von einer Wohnbebauung die Rede. Mitte Julikam heraus: Die Stadt Hamburg will das Grundstück verkaufen, damit der weltgrößten Werbeagentur-Verbund dort Büros für mehr als 850 Mitarbeiter bauen kann.

Welche Pläne gibt es bisher?

Noch im Januar 2014 wurden im Planungsausschuss des Bezirks Altona die Pläne für die Wohnbebauung diskutiert (Protokoll hier). Die Stadt Hamburg hatte für das 3,4 ha große Grundstück eigens einen “Hochbaulichen Wettbewerb” ausgeschrieben.

Den Wettbewerb hatte die Firma Procom in Zusammenarbeit mit den LRW-Architekten gewonnen. Geplant waren insgesamt 86 Wohnungen, davon 41 geförderte und 45 frei finanzierte Wohnungen (7.871 m² BGF). Alle Wohnungen sollten Mietwohnungen werden, sagte Procom Geschäftsführer Barth. Dazu sollten ladenflächen mit etwa 2.680 m² BGF ausgewiesen werden. Im Innenhof sollte es Kinderspielflächen geben und kleine Ateliers entstehen. Eine Tiefgarage sollte Platz für 200 Autos bieten. Ein Bauantrag war für März 2014 angekündigt. Bislang ist er noch nicht eingegangen.

Wie sehen die neuen Pläne aus?

Der Hamburger Projektentwickler Quantum und die Investorengruppe Procom bestätigten Ende Juli, dass auf dem Gebiet “Zeise II” nun ein sechsstöckiges Bürogebäude für rund 850 Mitarbeiter geplant sei. Dort sollten die Hamburger Niederlassungen des britischen Werbekonzerns WPP gebündelt werden. Der Einzug sei für 2016 anvisiert worden. Das Architekturbüro Störmer Murphy and Partners hat einen Entwurf erstellt.

Wem gehört das Grundstück?

Das Grundstück gehört der Stadt Hamburg – und damit allen Hamburgerinnen und Hamburgern. Es wird vom Liegenschaftsamt der Finanzbehörde verwaltet.

Was darf dort alles gebaut werden?

In Deutschland regeln Bebauungspläne, welche Art von Gebäuden auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Der aktuell gültige Bebauungsplan für den Bereich Zeise („Kerngebiet Ottensen“) stammt aus dem Jahr 1997 und ist hier als PDF abrufbar. Darin ist die Fläche als sogenanntes Kerngebiet/MK-Gebiet ausgewiesen. Danach sind sowohl Wohnungen, Einzelhandel, Gastronomie, kulturelle Einrichtungen als auch Bürogebäude oder eine Mischvariante möglich. Lediglich Industrie, großflächige Einkaufszentren und Handelsbetriebe, Spielhallen, Tankstellen und Rotlicht-Etablissements sind verboten.

 

P-Plan Ottensen 28 (von 1986): http://www.geoportal-hamburg.de/bplan/Ottensen28.pdf

Begründung Ottensen 28: http://www.geoportal-hamburg.de/bplan_begr/Ottensen28.pdf

 

P-Plan Ottensen 49 (von 1997): http://www.geoportal-hamburg.de/bplan/Ottensen49.pdf

Begründung Ottensen 49: http://www.geoportal-hamburg.de/bplan_begr/Ottensen49.pdf

 

In der Begründung zum Bebauungsplan 49 heißt es u.a.:

„Im Zusammenhang mit der Nutzung bzw Neubebauung leerstehender (..) Flächen kommt neben der Bereitstellung von Kerngebietsflächen, insbesondere für die beabsichtigte Erweiterung des vorhandenen Zeisehallenkomplexes, der Entwicklung der innerstädtischen Wohnfunktion eine besondere Bedeutung zu.“

 

„Für den o.g. Kerngebietsbereich sind, entsprechend der vorhandenen Nutzung, Wohnungen weiterhin ausnahmsweise zulässig.“ Und zwar bis zu sieben Stockwerken.

 

Interessant ist der Bebauungsplan vor allem, da er den Bereich der Zeisehallen als Gesamtkomplex sieht – dort sollte ein Medienzentrum entwickelt werden (was auch teilweise geschehen ist). Zu dem jetztigen Parkplatz (“Zeise II”) heißt es dort:

“Das besondere Planungsziel ist die Entwicklung eines Medienzentrums in Verbindung mit den bereits ausgebauten Zeisehallen, das durch bestimmten Einzelhandel und Kinos (bis 850 Pläötze) ergänzt und in seiner Wirtschafilichkeit gestärkt werden soll. Daneben sind auch andere gewerbliche Nutzungen möglich, angestrebt ist damit eine langfristige Sicherung neuer Arbeitsplätze.

Wer kann über den Verkauf des Grundstücks entscheiden?

In Hamburg müssen alle größeren Grundstücksverkäufe von der „Kommission für Bodenordnung“ (KfB) abgesegnet werden (die Rechtsgrundlage dafür kann man hier nachlesen). Die Kommission tagt nicht-öffentlich, es gibt weder Tagesordnungen noch ein Protokoll. Die KfB muss lediglich einmal im Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeiten für die Bürgerschaft verfassen.

Das Gremium setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, acht von der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern und zwei Vertretern der Verwaltung zusammen. Die Abgeordneten der jeweiligen Bezirksversammlungen dürfen nur mitstimmen, wenn es um ihren Bezirk geht.

Wer sind die Mitglieder der KfB?

Aktuell (20. Wahlperiode) sind in der KfB vertreten:

 

Von der Bürgerschaft entsandt (8. Juni 2011, Protokoll):

Gesine Dräger (SPD)
Andy Grote (SPD) – jetzt Dirk Kienscherf*
Angelika Mertens (SPD)
Dirk Sielmann (SPD)
Dieter Dreyer (CDU)
Sven Hielscher (CDU)
Olaf Duge (Bündnis 90/Die Grünen)
Dr. Thomas-Sönke Kluth (FDP) – jetzt Dr. Kurt Duwe*

stellv. Mitglieder:

Markus Krieger
Jan Quast
Karin Timmermann
Walter Zuckerer
Klaus-Peter Hesse
Christoph Günther
Horst Becker
Lorenz Flemming
*Inzwischen ist für Andy Grote (SPD) Dirk Kienscherf nachgerückt und für Dr. Thomas-Sönke-Kluth (FDP) ist Dr. Kurt Duwe Mitglied der KfB.

Vom Bezirk Altona entsandt (am 19.6.2014, Drucksache hier):

Mitglieder:

Thomas Adrian (SPD-Fraktion)
Wolfgang Molitor (CDU-Fraktion)

 

Vertreter:

Wolfgang Kaeser (SPD-Fraktion)
Gesche Boehlich (GRÜNE-Fraktion)

 

Von den Behörden entsandt:

(folgt)

Welche Einspruchsmöglichkeiten hat die Bezirksversammlung Altona?

In der Bezirksversammlung und den dazugehörigen Ausschüssen sitzen die von den Altonaer Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten. Allerdings hat der Bauausschuss oder die Bezirksversammlung wenige Möglichkeiten, einen Bau zu stoppen. Das ginge nur, wenn der Bauherr Ausnahmen von der gesetzten Rahmenbedingungen beantragen würde (z.B. mehr Stockwerke bauen möchte). Hält sich der Bauherr an die Auflagen, dann hat der Bezirk keine Möglichkeit, den Bau zu verhindern.

Fragen & Antworten zur Bebauung des Zeise-Parkplatzes (“Zeise II”)
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