Bürgerbegehren lohnen kaum noch
Presseerklärung der Bürgerinitiative zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg.
Gerichtsurteil in Sachen Zeise2
Bürgerbegehren lohnen kaum noch
Presseerklärung der Bürgerinitiative zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg.